Ständige Fonds

Fonds Kunst- und Kulturpreis

Der Fonds „Kunst- und Kulturpreis“ richtet sich an Vereine ohne Gewinnzweck, die Preise vergeben möchten, um die Entdeckung und Förderung talentierter Künstler*innen und Kreativschaffender zu unterstützen.

photo d'un concert de l'Orchestre National des Jeunes du Luxembourg. La scène est illuminée en jaune.

@Jessica Theis

  • Aktionsbereich Culture

Mit ihrem Fonds „Kunst- und Kulturpreis“ unterstützt die Œuvre eine Vielzahl kultureller Initiativen. Der Fonds ermöglicht die Finanzierung von Wettbewerben, Residenzen, Praktika und Stipendien zur Förderung von Kreativität und Innovation.


Ziel des Fonds ist es, talentierte Künstler*innen und Kreativschaffende zu entdecken und zu fördern. Durch die Vergabe dieses Preises können die luxemburgischen Vereinigungen (ASBL) den Preisträgerinnen und Preisträgern kreative Freiräume, Ressourcen und eine professionelle Betreuung bieten, um ihre Werke in der Öffentlichkeit bekannter zu machen. Dazu gehören Kommunikations- und Werbemaßnahmen, der Aufbau von Kompetenzen und die Entwicklung von Projekten.

Um eine Unterstützung aus dem Fonds zu erhalten, müssen die Initiativen folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen von einem luxemburgischen Verein ohne Gewinnzweck (ASBL) organisiert werden
  • sich an alle künstlerischen und kreativen Disziplinen und Praktiken richten
  • einen Preis in Höhe von maximal 25.000 € anbieten, mit der Möglichkeit einer zusätzlichen Finanzierung von Organisations- und Betreuungskosten
  • vorsehen, dass das Preisgeld in ein kreatives Projekt investiert wird
  • sich an eine Person richten, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt oder eine Verbindung zu Luxemburg hat
  • dem Interesse der Öffentlichkeit dienen
     

Vereine ohne Gewinnzweck, die Preise vergeben möchten, können einen Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe aus dem Fonds „Kunst- und Kulturpreis“ stellen.

Besonders gefördert werden Initiativen, die eine soziale, ökologische, sportliche und gesundheitliche Komponente oder einen Bezug zum Kulturerbe oder zur Erinnerungskultur aufweisen. Auch Initiativen, die die Kriterien des Fonds stART-up (für Personen unter 36 Jahren) erfüllen, finden spezielle Berücksichtigung.

Die Preisträger*innen werden von einer Jury ausgewählt, die sich aus Fachleuten zusammensetzt. Die Œuvre ist entweder als Beobachterin oder als Mitglied in dieser Jury vertreten.


Die Modalitäten des Preises müssen in einer Vereinbarung zwischen dem Verein ohne Gewinnzweck und der Preisträgerin bzw. dem Preisträger festgelegt werden. Der Œuvre ist eine Kopie dieser Vereinbarung zu übermitteln.


Die Œuvre möchte, dass der Name des Preises einen Bezug zur Œuvre (oder ggf. zum Fonds stART-up) aufweist. Zudem ist dem Preis der Vermerk „Unterstützt durch die Œuvre/den Fonds stART-up“ hinzuzufügen.

Um einen Antrag einzureichen, melden Sie sich auf unserer Plattform zur Projekteinreichung an. Nachdem Sie Ihr Benutzerkonto eingerichtet haben, können Sie Formulare speichern und einsehen.


Der erste Schritt besteht darin, ein Vorstellungsformular auszufüllen. Geben Sie die Art der gewünschten Unterstützung an und beschreiben Sie Ihr Projekt kurz, damit die Förderfähigkeit geprüft werden kann. Wenn Ihr Projekt die Förderfähigkeitskriterien erfüllt, erhalten Sie Zugang zum vollständigen Antrag.


Hinweis: Die Formulare sind auf Französisch, können aber auch auf Deutsch, Luxemburgisch oder Englisch ausgefüllt werden.
 

Vorstellungsformular:

Bearbeitung und Prüfung der Förderfähigkeitskriterien innerhalb von fünf Werktagen durch unsere Projektkoordinatorinnen und -koordinatoren. Die Fristen gelten ausschließlich für vollständige Anträge.

Vollständiger Antrag: 

Prüfung durch die Kultur-Jury, die vier Mal im Jahr zusammentritt. Nach der Bestätigung durch den Verwaltungsrat wird die Entscheidung schriftlich mitgeteilt.